LODRESSO GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen LODRESSO GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge zwischen der LODRESSO GmbH und dem Kunden. LODRESSO ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen.
1.2 Es gelten ausschliesslich die AGB von LODRESSO. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LODRESSO stimme ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von LODRESSO sind freibleibend. Bestellungen durch den Kunden bedürfen der Annahmeerklärung durch LODRESSO. Schriftform ist auch durch Datenfernübertragung, insbesondere E-Mail gewahrt.
2.2 Der Inhalt von Werbeprospekten und Katalogen von LODRESSO ist ohne anderweitige Vereinbarung nicht bindend.
2.3 Die Ausführung des Auftrages erfolgt ausschliesslich zu den Leistungsbeschreibungen gemäss Auftragsbestätigung und zu den nachfolgenden Bedingungen.

 

3. Urheberrecht

3.1 Der Auftraggeber haftet, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

 

4. Kollektionskonzepte, Skizzen, Muster

4.1 Stickdaten und Druckfilme sind nach Bezahlung Eigentum des Käufers. Entwürfe, Gestaltungen sind geistiges Eigentum der LODRESSO GmbH und dürfen ohne die ausdrückliche, schriftliche Bewilligung weder kopiert noch vervielfältigt werden. Die Kosten für Entwürfe und Gestaltungen werden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.

 

5. Qualität

5.1 Abweichungen von Farben und Stand können je nach Materialien und Veredelungsverfahren nicht ausgeschlossen werden.

 

6. Preise

6.1 Der Preis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto ab Lager (sofern nicht anders vereinbart). Mehrwertsteuer und Transportkosten sind nicht in den Preisen enthalten.

 

7. Zahlungen

7.1 Zahlungen des Kunden sind ohne Abzüge innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. LODRESSO ist bei Zahlungsverzug berechtigt, nachfolgende Bestellungen des Käufers zu stornieren und die allfälligen Mahnungs- und/oder Betreibungskosten, sowie allfällige Verzugszinsen dem Kunden zu belasten. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LODRESSO.
7.2 LODRESSO behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden, grössere Bestellungen und Spezialanfertigungsaufträge von bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszuführen.
7.3 Bestehen bei LODRESSO Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist die LODRESSO GmbH berechtigt, die Lieferung vom Eingang der gesamten Zahlung abhängig zu machen.
7.4 Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die LODRESSO GmbH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware in seinen Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt für diesen Fall bereits bei Bestellung seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware.
7.5 Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LODRESSO GmbH.

 

8. Lieferkonditionen

8.1 Die Transportkosten richten sich nach Gewicht und Volumen der Sendung. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk.
8.2 Mit Aufgabe der Ware zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
8.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt oder deren Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.
8.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
- wenn Angaben, die zur Vertragserfüllung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Änderungen/Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht; - wenn Hindernisse auftreten, welche LODRESSO trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr, beim Kunden oder bei Dritten entstehen.
8.5 Bei einer Lieferverzögerung ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LODRESSO beruht. LODRESSO ist ausdrücklich jederzeit zu Teillieferungen und entsprechender Teil-Rechnungsstellung berechtigt.
8.6 Bitte beachten Sie, dass es vorkommen kann, dass produktionsbedingt Aufträge unterliefert werden. Eine Toleranz von 5% sollten Sie bei Ihrer Bestellung immer einkalkulieren. Die Fehlmengen werden nicht verrechnet und nicht ersetzt.

 

9. Bemusterung

9.1 Für Muster, die behalten werden, gewährt LODRESSO einen Rabatt von 20% auf den offerierten Preis. Bei Rücksendung der Muster wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes verrechnet. Sonderregelungen werden in Einzelfällen entschieden und müssen mit LODRESSO schriftlich kommuniziert werden.
9.2 Muster können nur retourniert werden, wenn diese in einwandfreiem Zustand und original verpackt sind. Die Retoure von Hemden und Blusen ist ausgeschlossen. Werden Muster unter Nichteinhaltung dieser Vorgaben retourniert, erfolgt eine Rechnungsstellung durch LODRESSO.

 

10. Mängel

10.1 Allfällige Mängel sind innert spätestens 10 Tagen nach Erhalt schriftlich an LODRESSO zu melden. Erfolgt innert 10 Tagen nach Erhalt keine Meldung, gelten Lieferungen und Leistungen von LODRESSO
als genehmigt. Dies gilt unter Vorbehalt versteckter Mängel. Bei begründeter Mängelrüge ist die LODRESSO GmbH berechtigt Nachbesserungen vorzunehmen. Oder Ersatzlieferung, Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises anzubieten.

 

11. Gewährleistung

11.1 Mangelhafte Ware kann von LODRESSO nach eigener Wahl nachgebessert oder ersetzt werden.
11.2 LOGODRESS haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden.

 

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
12.2 Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

 

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

13.1 Der Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem, am bei Klageeinleitung aktuellen Gesellschaftssitz von LODRESSO, zuständigen ordentlichen Gericht. Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Uzwil / SG.

 

14. Web

14.1 Die LODRESSO GmbH berichtet über gemeinsame Projekte in Social Media, auf lodresso.com und in unserem Newsletter in Wort, Bild und Video. Partner Internetseiten, Social Media Kanäle und andere Online Portale werden dabei verlinkt. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit freut sich die LODRESSO
GmbH ebenfalls über die Nennung und Verlinkung auf ihren Online Plattformen.

 

Wenn Menschen auf ihre Marke stehen, stehen sie für Innovation und Teamgeist.